Regional
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Verordnung ÖV-Angebot zu erlassen, um entstehende Mehrkosten für den Erhalt des derzeitigen Serviceangebotes vorzufinanzieren, wie die Stadt Zürich schildert.
Die Verordnung kommt dort zum Einsatz, wo der Zürcher Verkehrsverbund zusätzliche Kurse nicht kompensiert. Die Stadt Zürich setzt sich für einen attraktiven und leistungsfähigen öffentlichen Verkehr (ÖV) ein.
Basis für einen attraktiven ÖV seien Pünktlichkeit, ein dichtes Netz in den Quartieren und attraktive Reisezeiten. Da in den kommenden Jahren auf den städtischen Strassen weitgehend Tempo 30 eingeführt werden soll, nimmt die Leistungsfähigkeit des ÖV durch die Geschwindigkeitsreduktion ab.
Diese Leistungsminderung solle durch zusätzliche Kurse kompensiert werden. Stellt der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) dieses Angebot nicht sicher beziehungsweise kommt er für die Mehrkosten nicht auf, solle die Stadt eine entsprechende Bestellung tätigen und die Mehrkosten einstweilen übernehmen.
Die Voraussetzungen dafür werden mit der vorliegenden Verordnung geschaffen.Der ZVV sei aktuell nicht bereit, solche Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des ÖV-Angebots nach Einführung von Tempo 30 zu tragen. Diese Mehrkosten sollen andernorts durch entsprechende Angebotsreduktionen ausglichen werden.
Die Stadt vertritt eine andere Haltung. Ein entsprechender Rekurs sei beim Regierungsrat hängig..
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Einführung Tempo 30: übernimmt einstweilig Mehrkosten ÖV
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