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Korrigendum: Stadt hat keine Kenntnis von Rekurs bezüglich Abdeckung von Inschriften mit rassistischer Wirkung

2022-06-24 16:05:05
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Quelle: Stadt Zürich

In der Gemeinderatssitzung vom letzten Mittwoch sagte die Stadtpräsidentin, dass die Baubewilligungen zur Abdeckung von Inschriften mit rassistischer Wirkung angefochten worden seien, wie die Stadt Zürich schreibt.

Diese Aussage war nicht korrekt. Die Stadt habe keine Kenntnis, dass bislang ein Rekurs eingereicht worden wäre.

Die Rekursfrist läuft noch. In der Gemeinderatssitzung vom letzten Mittwoch, 22. Juni 2022, wurden zwei Geschäfte im Zusammenhang mit dem Thema «Rassismus im Stadtbild» (GR Nr. 2021/173, GR Nr. 2021/188) behandelt.

In der Ratsdebatte sagte die Stadtpräsidentin zur Abdeckung von Inschriften mit rassistischer Wirkung in der Altstadt: «Die Baubewilligungen für die Abdeckungen seien erteilt. Sie seien aber angefochten worden und seien noch nicht rechtskräftig.» Diverse Medien haben diese Information aufgenommen und verbreitet.

Sie sei aber nicht korrekt. Korrekt ist: Bis gestern, 23. Juni 2022, seien gemäss dem Baurekursgericht keine Rekurse eingegangen.

Der Bauentscheid der Bausektion des Stadtrats vom 31. Mai 2022 sei aber noch nicht rechtskräftig, weil die Rekursfrist noch läuft.Das Präsidialdepartement bittet für diesen Fehler um Entschuldigung. Er sei aufgrund eines verwaltungsinternen Missverständnisses entstanden..

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