Regional
Die Stadt Zürich überträgt per 1. Juli 2022 die Stiftungsaufsicht der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), wie die Stadt Zürich meldet.
Kommunale Stiftungen werden künftig nicht mehr von der jeweiligen Gemeinde, sondern grundsätzlich von der BVS beaufsichtigt. Diese Praxisänderung könne nach den vom Kantonsrat verabschiedeten Änderungen (KR 5646/2022) am Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (BVSG, LS 833.1) und am Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB, LS 230) umgesetzt werden.Per 1. Juli 2022 werde die Stadt Zürich ihre Stiftungsaufsicht der BVS des Kantons Zürich übertragen.
Die Stiftungsaufsicht sorgt dafür, dass das Stiftungsvermögen seinem Zweck gemäss verwendet werde und sich die Stiftungen regelkonform verhalten. Insgesamt beaufsichtigt die Stadt Zürich aktuell 76 Stiftungen.
«Die Stadt Zürich habe die beschlossene Änderung angestossen und gegenüber dem Kanton und dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) stets unterstützt», betont Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher Finanzdepartement. Hintergrund der Kompetenzverschiebung bei der Stiftungsaufsicht seien Governance-Überlegungen sowie die wachsenden fachlichen Anforderungen an eine zeitgemässe und unabhängige Stiftungsaufsicht, die aus Sicht der Stadt Zürich besser durch die darauf spezialisierte BVS wahrgenommen werden kann..
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