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Ehe für alle - Verordnungsanpassungen

Damit die Zivilstandsämter ab dem 1. Juli 2022 gleichgeschlechtliche Paare verheiraten und bereits eingetragene Partnerschaften in Ehen umwandeln können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 drei Verordnungen angepasst.

2022-03-30 10:15:11
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Quelle: Bundesrat

Bern, 30.03.2022 - Damit die Zivilstandsämter ab dem 1. Juli 2022 gleichgeschlechtliche Paare verheiraten und bereits eingetragene Partnerschaften in Ehen umwandeln können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 drei Verordnungen angepasst, wie der Bundesrat mitteilt.

Am 26. September 2021 habe die Stimmbevölkerung die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zur "Ehe für alle" angenommen. Die Änderung öffnet die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Mit dem Beschluss vom 17. November 2021 legte der Bundesrat das Inkrafttreten der Reform auf den 1. Juli 2022 fest. Die Revision erfordert Anpassungen der Zivilstandsverordnung (ZStV), der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) sowie der Fortpflanzungsmedizinverordnung (FMedV).

Die Verordnungsanpassungen seien rein technischer oder sprachlicher Natur und ermöglichen die Umsetzung der "Ehe für alle" in der Praxis.Mit der "Ehe für alle" werde es ab dem 1. Juli 2022 in der Schweiz nicht mehr möglich sein, eingetragene Partnerschaften einzugehen. Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft nach bisherigem Recht leben, können die Umwandlung ihrer Verbindung in eine Ehe beantragen.

Es braucht dazu einen gemeinsamen Antrag. Auf Wunsch könne diese Umwandlung mit einer Zeremonie auf dem Zivilstandsamt vollzogen werden.

Die Revision des ZGB bringt auch Änderungen im Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) und dessen Verordnung (FMedV). Die Revision öffnet den Zugang zur Samenspende für miteinander verheiratete Frauen und gewährleistet gleichzeitig das Recht des Kindes, die Identität des Samenspenders zu kennen, der in das entsprechende Register eingetragen ist.

Gleichzeitig werde die Ehefrau der Mutter des Kindes automatisch zur (zweiten) Mutter des Kindes, wenn das Kind durch eine Samenspende gemäss FMedG gezeugt wurde.Die geänderten Verordnungen (ZStV und ZStGV, FMedV) treten zeitgleich mit der ZGB-Änderung am 1. Juli 2022 in Kraft. Das elektronische Zivilstandsregister Infostar sei vorbereitet, um ab diesem Zeitpunkt Eheschliessungen gleichgeschlechtlicher Paare sowie in Ehen umgewandelte eingetragene Partnerschaften ins Register aufnehmen zu können.Schliesslich werden auch die aktuellen Zivilstandsformulare angepasst.

In diesem Rahmen werde die Schweiz das Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ratifizieren. Damit werden die bestehenden Formulare aus dem Jahr 1976 teilweise ersetzt, sodass sie für gleichgeschlechtliche Ehegatten oder Eltern verwendet werden können..

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