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Initiativen zum Seebecken sind gültig

2022-02-09 13:05:09
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Quelle: Stadt Zürich

Der Stadtrat hat die beiden Volksinitiative «Mythen-Park» und «Seerestaurant» für gültig erklärt und beantragt dem Gemeinderat die Ausarbeitung zweier Umsetzungsvorlagen, wie die Stadt Zürich schildert.

Für die Volksinitiative «Mythen-Park» werde zudem die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags beantragt. Am 1. November 2021 wurden die Volksinitiative «Mythen-Park» und die Volksinitiative «Seerestaurant» durch die IG Seepärke Zürich bei der Stadtkanzlei eingereicht.

Die Volksinitiative «Mythen-Park» fordert die Realisierung eines möglichst zusammenhängenden, öffentlichen Parks zwischen Strandbad Mythenquai und General-Guisan-Quai. Dabei solle das Teilstück des Mythenquais ab Einmündung Alfred-Escher-Strasse bis General-Guisan-Quai aufgehoben und Teil der Parkanlage werden.

Mit der Volksinitiative «Seerestaurant» werde von der Stadt die Entwicklung eines Projekts für ein Seerestaurant im Bereich der Verlängerung der Bahnhofstrasse gefordert.Beide Initiativen seien mit der nötigen Stimmenzahl zustande gekommen. Der Stadtrat habe nun beide Initiativen für gültig erklärt und beantragt dem Gemeinderat die Ausarbeitung einer Umsetzungsvorlage für die Initiative «Seerestaurant» sowie einer Umsetzungsvorlage mit Gegenvorschlag zur Initiative «Mythen-Park».Der Stadtrat hält die Forderung der Initiative, das Teilstück des Mythenquais ab Einmündung Alfred-Escher-Strasse bis General-Guisan-Quai zu einem möglichst zusammenhängenden und öffentlich zugänglichen Park umzugestalten, für grundsätzlich begrüssenswert.

Er möchte sie jedoch differenziert betrachten.Der Mythenquai wurde ursprünglich als Stadtstrasse mit repräsentativen Bauten angelegt. Zudem sei die überkommunal klassierte Strasse im kantonalen Richtplan als Hauptverkehrsstrasse festgelegt und bildet heute eine wichtige Einfallsachse für den motorisierten Individualverkehr in die Stadt Zürich.

Der Motorfahrzeugverkehr könne nicht ohne wesentliche Anpassungen der verkehrlichen Randbedingungen auf die Alfred-Escher-Strasse verlagert werden. Eine Aufhebung sei somit sowohl verkehrlich als auch städtebaulich zu beurteilen und könne von der Stadt nicht in eigener Kompetenz umgesetzt werden.

Sie bedarf einer Anpassung des kantonalen Richtplans, wofür die Stadt auf die Mitwirkung und Zustimmung des Kantons angewiesen ist.Da die Umsetzung der Initiative somit insgesamt mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten behaftet sei und die Richtplananpassung ein erhebliches Projektrisiko darstellt, beantragt der Stadtrat zur Verbesserung der Realisierungschancen zusätzlich einen Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Der Gegenvorschlag beinhaltet eine Umsetzungsvorlage zur Schaffung eines möglichst zusammenhängenden, öffentlich zugänglichen Parks im Bereich des Strandbads Mythenquai bis zum General-Guisan-Quai, ohne Miteinbezug des fraglichen Teilstücks des überkommunal klassierten Mythenquais.

Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, das fragliche Teilstück des Mythenquais doch noch aufzuheben, wäre es ohne weiteres möglich, den Park entsprechend zu vergrössern.Bereits heute findet sich an der Schiffsanlegestelle ein Kiosk mit Grill und Souvenirverkauf, der von Liegenschaften Stadt Zürich an Dritte vermietet wird. Sowohl die bauliche als auch die betriebliche Situation seien jedoch unbefriedigend: Weder erfüllt das Gebäude hohe architektonische und städtebauliche Ansprüche, noch genügt das Angebot den heutigen gastronomischen und touristischen Anforderungen.

Hinzu kommt eine ungünstige Verflechtung der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden im Aussenbereich.Aus diesem Grund werde als eine mögliche Lösung ein Ersatzneubau geprüft, der neben einem architektonisch attraktiven Restaurant auch einen Schalter für Zürich-Tourismus und die Zürcher Schifffahrtsgesellschaft ZSG unter einem Dach vereint. Insbesondere sollen dabei auch der bislang ungenügende Witterungsschutz verbessert und neue – wenn möglich auch gedeckte – Aussensitzplätze geprüft werden..

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