Regional
Der Mieter einer städtischen Wohnung hat diese über die Plattform booking.com zur Vermietung ausgeschrieben, wie die Stadt Zürich berichtet.
Das Mietreglement verbietet solche Vermietungen, dem Mieter droht im Wiederholungsfall die Kündigung. Liegenschaften Stadt Zürich wurde am Freitagnachmittag, 3. September 2021, telefonisch durch einen Dritten informiert, dass der Mieter einer städtischen Wohnung in der Wohnsiedlung Hornbach diese über die Plattform booking.com zur Vermietung ausgeschrieben habe.
Gemäss dem «Reglement über die Vermietung von städtischen Wohnungen» seien solche Untervermietungen nicht erlaubt: «Wiederholte kurzzeitige Untervermietungen eines Teils oder der ganzen Wohnung über Vermietungsplattformen oder andere Organisationsformen seien unzulässig» (Mietreglement Artikel 21). Der Mietvertrag des Mieters nimmt inhaltlich Bezug auf die Bestimmung des Mietreglements..
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Unzulässige Vermietung Stadtwohnung booking.com
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