Regional
Im Oktober 2018 hat der Kantonsrat eine Änderung des Gesundheitsgesetzes beschlossen, mit der das kantonale Recht an das neue Epidemiengesetz des Bundes angepasst wird, wie der Kanton Zürich berichtet.
Das Gesetz ermöglicht dem Kanton, Spitäler, Labore, Pflegeheime, Privatpraxen und Schulen, aber auch privat tätige Gesundheitsfachpersonen zur Mitwirkung bei der Bekämpfung des Coronavirus zu verpflichten. Mit der Gesetzesrevision werde auch eine Rechtsgrundlage geschaffen, um die Kosten, die den genannten Institutionen und Privaten wegen ihrer Mitwirkung beim Vollzug des Epidemiengesetzes entstanden sind, zu übernehmen.
Aufgrund der besonderen Dringlichkeit tritt die Gesetzesrevision rückwirkend auf den 1. März 2020 in Kraft.Donnerstag, 19. März 2020, von 13 bis 14 Uhr:Christian Schuhmacher, Stv. Generalsekretär und Leiter Rechtsabteilung, Gesundheitsdirektion.
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Bewältigung Corona-Pandemie: Anpassung Gesundheitsgesetzes
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