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Kindes- und Erwachsenenschutzbehorde in Zurich: Was Sie wissen sollten

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Zürich entscheidet über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen, wobei Mitwirkungsrechte zur besseren Akzeptanz führen können. Eine Abwägung zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedürfnis steht dabei im Fokus, um gute Lösungen zu finden.

2024-04-18 10:05:05
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Quelle: Stadt Zürich

Wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehorde eine Massnahme zum Schutz von Kindern oder Erwachsenen pruft, kann in der Offentlichkeit das Bild einer Behorde entstehen, die uber die Kopfe der Betroffenen hinweg entscheidet. Ihnen und ihren Angehorigen stehen aber Mitwirkungsrechte zu, die zu besserer Akzeptanz oder auch einer anderen Form der Unterstutzung fuhren konnen.

Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehorde (KESB)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehorde (KESB) der Stadt Zurich hat den Auftrag, Kinder und Erwachsene zu schutzen und zu unterstutzen, wenn sie selbst oder ihre Familie dazu nicht oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind. Die damit verbundenen Massnahmen werden von diesen haufig gewunscht und getragen. Lehnen sie diese Unterstutzung jedoch ab, so wird in Einzelfallen das Bild einer Behorde gezeichnet, die entscheidet, ohne auf die besonderen Bedurfnisse der Betroffenen einzugehen.

Abwagung zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedurfnis

Die KESB hat die Aufgabe, zwischen Selbstbestimmung und Schutzbedurfnis von Betroffenen abzuwagen. Um gute Losungen zu finden, sind dabei intensive Gesprache mit der schutzbedurftigen Person und ihren Angehorigen notwendig. Zu diesem Zweck finden mit den Betroffenen immer personliche Anhorungen statt, wobei sie ihre eigene Haltung einbringen, Stellung zum Ergebnis der Abklarungen nehmen und Antrage stellen konnen.

Mitarbeitende der KESB gehen dafur auch zu Betroffenen nach Hause oder in ein Pflegeheim. Den Betroffenen steht die volle Akteneinsicht zu und sie benotigen zu ihrer Unterstutzung auch nicht zwingend eine Rechtsvertretung – die KESB hat von sich aus alle Aspekte abzuklaren und zu wurdigen. Eine Beschwerde gegen Entscheide der KESB ist immer moglich und verlangt keine aufwandige Begrundung.

Statistik zu Erwachsenen- und Kindesschutzmassnahmen

Bei der Neuanordnung von Erwachsenenschutzmassnahmen ist im Jahr 2023 eine Zunahme gegenuber dem Vorjahr zu verzeichnen (2022: 579; 2023: 604), wobei es in den letzten zehn Jahren immer wieder zu grosseren Schwankungen kam. Bei der Anordnung von Kindesschutzmassnahmen war 2023 dagegen ein leichter Ruckgang festzustellen (2022: 384; 2023: 372; ohne MNA = Minderjahrige unbegleitete Asylsuchende); die Zahl liegt im langjahrigen Durchschnitt. Bei den angeordneten Unterbringungen von Minderjahrigen gab es einen Ruckgang gegenuber dem Vorjahr (2022: 80; 2023: 62), wobei sich aufgrund dieser geringen absoluten Fallzahlen kein langerfristiger Trend ableiten lasst.

(Quelle:Stadt Zürich Bearbeitet mit ChatGPT)

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