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Der Kanton Zürich plant, die Mobilitätsinitiative anzunehmen, um eine einheitliche Regelung für Höchstgeschwindigkeiten auf Kantonsstrassen einzuführen und die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu erhalten. Durch Temporeduktionen könnten sich negative Auswirkungen auf den Verkehr und Mehrkosten ergeben, die dann von den Gemeinden getragen werden müssten.
2024-03-21 10:05:12Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die «Mobilitätsinitiative» anzunehmen und stellt der «ÖV-Initiative», die eine ähnliche Stossrichtung verfolgt, einen Gegenvorschlag gegenüber. Die «Mobilitätsinitiative» will, dass der Kanton über die Höchstgeschwindigkeit auf den übergeordneten Strassen entscheidet und diese nur in Ausnahmefällen herabsetzt. Die «ÖV-Initiative» fordert, Temporeduktionen zu vermeiden, um die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs zu erhalten. Dieses Ansinnen unterstützt der Regierungsrat. Jedoch sollen Verlustzeiten für den öffentlichen Verkehr primär kompensiert und nicht nur allfällige Mehrkosten an die Gemeinden übertragen werden.
Der Kanton Zürich ist bei Staatsstrassen (umgangssprachlich «Kantonsstrassen») für die Signalisation zuständig. Bei den Strassen von überkommunaler Bedeutung besteht eine Ausnahme und die Kompetenz ist an die Städte Winterthur und Zürich delegiert. Die «Mobilitätsinitiative» will einen einheitlichen Vollzug auf dem ganzen Kantonsgebiet sicherstellen und verlangt, dass die Höchstgeschwindigkeit auf diesen Strassen nur in Ausnahmefällen über kurze Strecken herabgesetzt werden kann. Dabei findet immer eine Einzelfallbeurteilung statt. Die Herabsetzung der Geschwindigkeit kann einschneidende Folgen für den gesamten Verkehr haben. Beim ÖV können Temporeduktionen zu spürbaren Verlängerungen der Fahrzeit führen. Das wiederum mindert dessen Attraktivität gegenüber dem Individualverkehr. Schwerwiegend wirkt sich eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Blaulichtorganisationen aus, die möglichst rasch an ihren Einsatzort gelangen müssen.
Eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeiten kann auch zu einer Verlagerung des Verkehrs hin zu den Quartier- und Gemeindestrassen führen. Der Regierungsrat hält die von der «Mobilitätsinitiative» vorgeschlagene Änderung des Strassengesetzes aus diesen Gründen für sinnvoll und beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative anzunehmen. «Die Regierung steht hinter der Verkehrsberuhigung in den Quartieren. Auf den Hauptverkehrsachsen muss der Verkehr aber fliessen können, denn ein leistungsfähiges Strassennetz ist von grosser Bedeutung für unsere Volkwirtschaft, für die Attraktivität unseres öffentlichen Verkehrs und für die Blaulichtorganisationen», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.
Die «ÖV-Initiative» hat zum Ziel, dass der öffentliche Verkehr so wenig wie möglich durch bauliche Massnahmen oder Verkehrsanordnungen verlangsamt wird. Geschwindigkeitsreduktionen können negative Auswirkungen auf dessen Attraktivität haben und zu Mehrkosten führen. Es kommt je nach Situation zu Reisezeitverlängerungen, im schlimmsten Fall können Anschlüsse nicht mehr eingehalten werden. Je nach Wendezeit an der Endhaltestelle müssen auch zusätzliche Fahrzeuge mit entsprechendem Personal eingesetzt werden, um den bestehenden Fahrplan beibehalten zu können. Die «ÖV-Initiative» fordert, dass in diesen Fällen die zuständigen Gemeinden die daraus entstehenden Mehrkosten zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des ÖV tragen. Der Regierungsrat nimmt das Kernanliegen der Initiative auf und will den ÖV als Rückgrat einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität stärken.
Anders als in der Initiative sollen im Gegenvorschlag aber in erster Linie Verlustzeiten kompensiert werden und Mehrkosten als Ultima Ratio dem Verursacher
(Quelle:Kanton Zürich Bearbeitet mit ChatGPT)
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Winterthur Kantonsstrassen Zürich: Regierungsrat beantragt Annahme Mobilitätsinitiative
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