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Schallschutzfenster in der Stadt genehmigt: Ausgaben erhöht um 12,705 Millionen Franken

Der Stadtrat genehmigt eine Erhöhung der gebundenen einmaligen Ausgaben von 12,705 Millionen Franken für zusätzliche Leistungen beim Einbau von Schallschutzfenstern. Neue Wärmedämmvorschriften und zusätzliche Nebenarbeiten führen zu Mehrkosten. Schützen Sie sich vor dem Lärm mit diesen wichtigen Massnahmen!

2024-03-06 13:05:05
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Quelle: Stadt Zürich

Der Stadtrat genehmigt eine Erhöhung der gebundenen einmaligen Ausgaben von 12,705 Millionen Franken für zusätzliche Leistungen beim Einbau von Schallschutzfenstern. Diverse Gründe wie neue Wärmedämmvorschriften oder zusätzliche Nebenarbeiten führen zu Mehrkosten.

Zusätzliche Leistungen beim Einbau von Schallschutzfenstern

Die Stadt ist dazu verpflichtet, die Anwohnenden vor dem Lärm ihrer Strassen zu schützen. Wenn die Lärmsanierung bei zu hohen Lärmbelastungen weder durch Massnahmen an der Quelle noch durch Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg erfolgen kann, müssen Ersatzmassnahmen ergriffen werden. Diese beinhalten den Einbau von Schallschutzfenstern inklusive zugehöriger Bauteile sowie anderer baulicher Schallschutzmassnahmen.

Erhöhung der gebundenen einmaligen Ausgaben

Der Stadtrat bewilligte 2017 bereits gebundene einmalige Ausgaben von 20,683 Millionen Franken für den Einbau von Schallschutzfenstern an Gebäuden mit zu hohen Lärmbelastungen (STRB Nr. 97/2017). Im Rahmen einer Bestandesaufnahme im Nachgang zum Stadtratsbeschluss hat sich herausgestellt, dass der Aufwand für den Einbau der Schallschutzfenster grösser ausfällt als bisher erwartet. Für die zusätzlichen Leistungen beim Einbau der Schallschutzfenster bewilligt der Stadtrat deshalb eine Erhöhung gebundener einmaliger Ausgaben von 12,705 Millionen Franken. Die Ausgaben betragen neu insgesamt 33,388 Millionen Franken.

Gründe für die Mehrkosten

Einerseits führen neue Wärmedämmvorschriften sowie zusätzliche Nebenarbeiten in Form von Demontage und Wiedermontage von Rollläden oder Rafflamellen zu einem relevanten Mehraufwand. Andererseits erhöhen sich die Kosten, da festgestellt wurde, dass ein Teil der von den Schallschutzmassnahmen betroffenen Gebäude kommunale oder überkommunale Inventar- oder Schutzobjekte sind oder ihren Standort in einer Kernzone der Bau- und Zonenordnung haben. Zu Mehraufwänden kommt es ausserdem, da für das bestimmte Mindestmass an Raumlüftung bei gewissen Schlafräumen zusätzlich Lüfter eingebaut werden müssen.

(Quelle:Stadt Zürich Bearbeitet mit ChatGPT)

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