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Der Stadtrat beschliesst eine Änderung der Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund. So werden bei Gastwirtschaftslokalen wieder neue Bierwerbungen ermöglicht.
2023-05-31 12:05:05Der Stadtrat beschliesst eine Änderung der Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund, wie die Stadt Zürich berichtet.
So werden bei Gastwirtschaftslokalen wieder neue Bierwerbungen ermöglicht. Der Stadtrat passt die städtischen «Vorschriften über das Anbringen von Reklameanlagen im öffentlichen Grund» (VARöG) geringfügig an und führt die frühere Ausnahmeregelung wieder ein: Gastwirtschaftslokale dürfen wieder eine Werbung für eine Biermarke anbringen; diese seien vom generellen Werbeverbot für alkoholische Produkte im öffentlichen Grund der Stadt Zürich ausgenommen.
Die angepassten Vorschriften gelten ab 1. Juli 2023.Mit Stadtratsbeschluss (STRB Nummer 440/2022) vom 25. Mai 2022 hatte die Stadt Zürich ihre Vorschriften zu Aussenwerbung im öffentlichen Grund punktuell aktualisiert. Dabei entfiel oben genannte Ausnahmeregelung für neue Anlagen – bestehende Reklamen für Bierfirmen genossen, solange sie unverändert blieben, aber Bestandesgarantie.
Die aktuelle Anpassung der VARöG wurde durch zwei im September 2022 überwiesene Postulate aus dem Gemeinderat angestossen. Plakatinhalte, die auf Alkohol oder Tabakprodukte hinweisen, bleiben darüber hinaus im öffentlichen Grund weiterhin unzulässig (§ 48 Absatz 2 des Gesundheitsgesetzes (GesG, LS 810.1)). .
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