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Zeitgemässe Führungsstrukturen für die Mittel- und Berufsfachschulen

Die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Führung der Mittel- und Berufsfachschulen sind nicht mehr zeitgemäss. Mit dem Projekt Governance sollen deshalb die Führungsstrukturen und die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder angepasst werden. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung gestartet.

2023-03-31 11:05:08
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Quelle: Kanton Zürich

Die Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Führung der Mittel- und Berufsfachschulen sind nicht mehr zeitgemäss, wie der Kanton Zürich meldet.

Mit dem Projekt Governance sollen deshalb die Führungsstrukturen und die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder angepasst werden. Der Regierungsrat habe die Vernehmlassung gestartet.

Die Mittel- und Berufsfachschulen sollen moderne Organisations- und Führungsstrukturen erhalten. Zum einen sollen die Kompetenzen der einzelnen Schulorgane klarer definiert und voneinander abgegrenzt werden.

Zum anderen entsprechen die Anstellungsbedingungen der Schulleitungsmitglieder nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb sollen im Rahmen des Projekts Governance das Mittelschulgesetz (MSG) sowie das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG) angepasst werden.Auf Ebene Führungs- und Organisationsstrukturen sollen die strategische und die operative Führungsverantwortung neu vollständig bei den Schulleitungen liegen.

Die Schulkommissionen sollen ihr Expertenwissen als beratendes Gremium einbringen. Insbesondere sollen die Schulleitungen die Sicht der Schulkommission bei wichtigen strategischen oder anspruchsvollen Führungs- und Managementfragen einholen.

Die Aufsicht über die Schulen solle künftig unmittelbar durch die Bildungsdirektion erfolgen. Mit den Anpassungen sollen die verschiedenen Akteurinnen und Akteure in ihren Kernfunktionen gestärkt werden und es solle ihnen ermöglicht werden, sich auf die wesentlichen Aufgaben zu konzentrieren.

Änderungen seien auch bei den Anstellungsbedingungen der Rektorinnen und Rektoren sowie der Prorektorinnen und Prorektoren vorgesehen. Die Schulleitungsmitglieder sollen künftig eine unbefristete Anstellung erhalten und nicht mehr durch den Regierungsrat gewählt werden.

Ihre Anstellung erfolgt auf Antrag einer Findungskommission. Auch solle es Schulleitungsmitgliedern neu möglich sein, ihrer Tätigkeit in einem Teilzeitpensum beziehungsweise im Jobsharing nachzugehen, wodurch sich Privatleben und Beruf flexibler aufeinander abstimmen lassen.

Der Regierungsrat habe die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Revision des Mittelschulgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert drei Monate.

Die Vernehmlassungsunterlagen seien unter zh.ch/vernehmlassungen, Stichwort «Governance Sekundarstufe II» aufgeschaltet..

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