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Neue Verordnung regelt die Berufseinführung von Lehrpersonen

Lehrpersonen, die neu in den Beruf einsteigen, sollen am Arbeitsort obligatorisch eine zweijährige Fachbegleitung erhalten. Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Berufseinführung der Lehrpersonen der Volksschule (BLVV) neu erlassen und klärt damit auch die Zuständigkeiten für die wichtige Phase des Berufseinstiegs.

2023-03-09 10:05:09
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Quelle: Kanton Zürich

Lehrpersonen, die neu in den Beruf einsteigen, sollen am Arbeitsort obligatorisch eine zweijährige Fachbegleitung erhalten, wie der Kanton Zürich meldet.

Der Regierungsrat habe die Verordnung über die Berufseinführung der Lehrpersonen der Volksschule (BLVV) neu erlassen und klärt damit auch die Zuständigkeiten für die wichtige Phase des Berufseinstiegs. Mit der Berufseinführung sollen Lehrpersonen bei der Bewältigung des Schulalltags unterstützt und die Übertragung ihres Ausbildungswissens in die Praxis sichergestellt werden.

Bereits bisher bestand die Berufseinführung aus einer zweijährigen Fachbegleitung am Arbeitsort, einer Kompaktweiterbildung sowie aus weiteren fakultativen Angeboten. Das Angebot der Berufseinführung werde rege genutzt und die Zahl der Lehrpersonen, die davon Gebrauch machen, steigt laufend.

Die Verordnung aus dem Jahr 2003 sei jedoch lückenhaft und weist Unklarheiten auf. Der Regierungsrat habe deshalb entschieden, die Verordnung neu zu erlassen.In der neuen Verordnung werden insbesondere die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten (Volksschulamt, Pädagogische Hochschule, Schulleitungen und Praxislehrpersonen) klar geregelt.

Dabei werde die heute gelebte Praxis nachgezeichnet. Die Fachbegleitung als zentrales Element der Berufseinführung gilt neu als obligatorisch und solle von Lehrpersonen in Anspruch genommen werden, die mit einem Mindestpensum von 35 Prozent an der öffentlichen Volksschule unterrichten.

Die Kompaktweiterbildung werde weiterhin als fakultatives Angebot weitergeführt. Die Berufseinführung richtet sich an berufseinsteigende Lehrpersonen, die über ein Lehrdiplom verfügen.

Der Vorschlag für die neue Verordnung wurde in Zusammenarbeit mit dem Hochschulamt, dem Volksschulamt und der Pädagogischen Hochschule Zürich ausgearbeitet und im März 2021 den Organisationen des Schulwesens zur Vernehmlassung unterbreitet. Diesebegrüssten die neue Verordnung allgemein..

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Verordnung regelt Berufseinführung Lehrpersonen



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