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Wetzikon: Mutmasslicher Sexualstraftäter verhaftet – Nachtrag

Am frühen Sonntagmorgen (21.8.2022) ist eine Frau in Wetzikon Opfer eines Sexualdeliktes geworden (siehe Medienmitteilung vom 31.8.2022). Die Kantonspolizei Zürich hat am Sonntagabend (26.2.2023) einen tatverdächtigen Mann verhaftet. Der Festgenommene wird verdächtigt, vor wenigen Tagen in Wädenswil ein weiteres Gewaltdelikt begangen zu haben.

2023-03-01 18:00:05
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Quelle: Kantonspolizei Zürich

Am frühen Sonntagmorgen (21.8.2022) ist eine Frau in Wetzikon Opfer eines Sexualdeliktes geworden (siehe Medienmitteilung vom 31.8.2022), wie die Kantonspolizei Zürich schreibt.

Die Kantonspolizei Zürich habe am Sonntagabend (26.2.2023) einen tatverdächtigen Mann verhaftet. Der Festgenommene werde verdächtigt, vor wenigen Tagen in Wädenswil ein weiteres Gewaltdelikt begangen zu haben.

Am Sonntagmittag (26.2.2023) wurde in Wädenswil eine Frau Opfer eines Gewaltdeliktes. Kurz vor 13 Uhr war die 63-Jährige auf einem Spaziergang, als sie in einem Waldstück von einem unbekannten Mann unvermittelt angegangen und verletzt wurde.

Nach der Tat flüchtete der Mann zu Fuss. Die Geschädigte begab sich nach Hause und verständigte die Kantonspolizei Zürich.Die sofort eingeleiteten Fahndungsmassnahmen führten am Sonntagabend zur Festnahme eines 27-jährigen Rumänen.

Nach intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich sowie der Auswertung von DNA-Spuren muss davon ausgegangen werden, dass der Festgenommene sowohl das Sexualdelikt vom 21.8.2022 in Wetzikon (siehe Medienmitteilung vom 31.8.2022) wie auch das Gewaltdelikt vom 26.2.2023 in Wädenswil begangen hat. Zusammen mit der Kantonspolizei Zürich standen das Forensische Institut Zürich FOR, das Institut für Rechtsmedizin IRM, die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und die Stadtpolizei Wädenswil vor Ort im Einsatz.Der für beide Delikte unter dringendem Tatverdacht stehende Mann verfügt über keinen festen Wohnsitz in der Schweiz und war bislang im Kanton Zürich polizeilich nicht verzeichnet.

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich habe gegen den Mann ein Strafverfahren eröffnet und beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft beantragt. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung..

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