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Friedhof Sihlfeld: Stadt legt Beschwerde gegen Urteil des Verwaltungsgerichts ein

2023-02-01 13:05:07
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Quelle: Stadt Zürich

Das Verwaltungsgericht hat am 15. Dezember 2022 entschieden, dass der Friedhof Sihlfeld nachts nicht geschlossen werden muss, wie die Stadt Zürich ausführt.

Der Stadtrat sei erfreut, dass das Gericht den diesbezüglichen Entscheid des Bezirksrats aufgehoben hat. Um in darüber hinaus gehenden, wichtigen rechtlichen Fragen Klarheit zu erhalten, zieht der Stadtrat das Urteil dennoch an das Bundesgericht weiter.

Am 20. Januar 2022 hatte der Bezirksrat den Stadtrat angewiesen, den Friedhof Sihlfeld dauerhaft jeden Abend ab spätestens 20 Uhr zu schliessen. Gegen diesen Entscheid habe der Stadtrat Beschwerde eingereicht.

Der Stadtrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 2022 die Ansicht teilt, dass diese nächtliche Schliessung nicht die zielführende und angebrachte Massnahme ist, um vorhandenen Problemen auf dem Friedhof entgegenzuwirken.Der Stadtrat setzt sich für eine pietätvolle Nutzung der Friedhöfe ein. Er bedauert es, wenn die Gefühle von Friedhofsbesucher*innen verletzt werden, weil sich Personen aus ihrer Sicht respektlos und unangemessen verhalten.

Seit Herbst 2020 habe die Stadt Zürich verschiedene zielgerichtete Massnahmen ergriffen, um den Friedhof Sihlfeld als einen Ort der Einkehr und Trauer für Hinterbliebene zu schützen. Dazu gehören Kontrollen der Stadtpolizei und von sip züri sowie die Schliessung der WC-Anlagen am Abend.

Durch gezielte Bepflanzungen wurde die räumliche Trennung verbessert zwischen Flächen mit Gräbern und Flächen, die auch für eine dem Ort angemessene Erholungsnutzung zur Verfügung stehen. Seit Frühling 2022 weist eine neue Signaletik auf dem Friedhof Sihlfeld Besuchende zusätzlich auf ein angemessenes Verhalten hin.

Die Stadt überwacht die Situation auf dem Friedhof weiterhin. Bei Bedarf werden weitere passende Massnahmen ergriffen.

Das Verwaltungsgericht habe den Stadtrat angewiesen, die geeigneten Massnahmen zur Sicherstellung von Ruhe und Ordnung auf dem Friedhof zu ergreifen. Der Stadtrat sei nicht nur der Ansicht, dass er diesbezüglich bereits zielgerichtete Massnahmen ergriffen hat, sondern auch, dass diese Anordnung über das im Verfahren Geforderte (Streitgegenstand) hinausgeht.

Ausserdem sei der Stadtrat – anders als das Verwaltungsgericht – der rechtlichen Auffassung, dass er grundsätzlich nicht verpflichtet war, auf das Begehren zur Schliessung des Friedhofs einzutreten. Da sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen von der Stadt konkrete Massnahmen gefordert werden können und die Stadt auf solche Begehren einzutreten hat, wieder stellen kann, möchte der Stadtrat sie vom Bundesgericht geklärt haben.

Er habe deshalb gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt..

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