Regional
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Initiative «Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen» für gültig zu erklären, wie die Stadt Zürich ausführt.
Er lehnt die Forderung der Initiative ab. Am 12. Mai 2022 wurde bei der Stadtkanzlei die Volksinitiative «Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen» eingereicht.
Sie verlangt, dass auf Hauptverkehrsachsen generell Tempo 50 gelten soll. Die Initiative sei mit der nötigen Stimmenzahl zustande gekommen.
Der Stadtrat habe sie geprüft und beantragt dem Gemeinderat, sie formell für gültig zu erklären.In der Sache lehnt der Stadtrat die Forderung der Initiative allerdings ab. Es gibt zwingende Gründe, auch auf Hauptverkehrsachsen Tempo 30 anzuordnen, etwa, wenn Anwohnende von übermässigem Lärm betroffen seien oder wenn Fussgänger*innen stark gefährdet sind.
Das übergeordnete Recht zwingt die Behörden, im Einzelfall zu prüfen, ob eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 angezeigt ist..
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Initiative «Kein Tempo Hauptverkehrsachsen» gültig
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