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Strassenverkehrsdelikte: Schweiz und Niederlande unterzeichnen Abkommen

Die Schweiz und die Niederlande arbeiten bei der Verfolgung von Strassenverkehrsdelikten künftig enger zusammen. Am 26. Oktober 2022 haben der Schweizer Botschafter in den Niederlanden und der holländische Generaldirektor für Strafe und Schutz ein Abkommen zwischen den beiden Ländern unterzeichnet. Dieses ermöglicht künftig insbesondere die Vollstreckung von Bussen im jeweils anderen Land.

2022-10-26 17:00:08
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Quelle: Bundesamt für Polizei

Bern, 26.10.2022 - Die Schweiz und die Niederlande arbeiten bei der Verfolgung von Strassenverkehrsdelikten künftig enger zusammen, wie das Bundesamt für Polizei schildert.

Am 26. Oktober 2022 haben der Schweizer Botschafter in den Niederlanden und der holländische Generaldirektor für Strafe und Schutz ein Abkommen zwischen den beiden Ländern unterzeichnet. Dieses ermöglicht künftig insbesondere die Vollstreckung von Bussen im jeweils anderen Land.

Der Schweizer Botschafter in den Niederlanden und der holländische Generaldirektor für Strafe und Schutz im Ministerium für Justiz und Sicherheit haben am 26. Oktober 2022 das Abkommen unterzeichnet. Mit dem Abkommen können Strassenverkehrsdelikte im jeweils anderen Land geahndet werden.

So solle beispielsweise eine in der Schweiz ausgesprochene Busse in den Niederlanden durch die niederländische Behörde vollstreckt werden können und umgekehrt. Es gelten dabei jeweils die nationalen Gesetze.

Die Art der Verstösse oder das Strafmass werden nicht vereinheitlicht.Weiter regelt das Abkommen den automatisierten Austausch von Halterdaten: Wird in der Schweiz ein Strassenverkehrsdelikt mit einem niederländischen Auto begangen, könne die dafür zuständige Schweizer Behörde bei den niederländischen Behörden die Halterdaten anfordern. So könne eine Busse direkt der betreffenden Person zugestellt werden.

Mit dem Abkommen solle als vorrangiges Ziel die Sicherheit auf den Strassen verbessert werden. Das Wissen darum, dass Strassenverkehrsdelikte auch dann konsequent geahndet werden, wenn sie im Ausland begangen werden, sei ein wichtiges Element der Verkehrsprävention.

Es trägt dazu bei, die Zahl der Unfallopfer, Verletzten und Sachschäden auf beiden Hoheitsgebieten zu verringern. .

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