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Feuerverbot für Wald und Waldesnähe aufgehoben

2022-08-31 13:05:11
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Quelle: Kanton Zürich

Die Waldbrandgefahr ist immer noch erheblich, wie der Kanton Zürich ausführt.

Beim Feuern im Wald und in Waldesnähe sei weiterhin Vorsicht geboten. Der gebietsweise ergiebige Regen der vergangenen Wochen habe zu einer Entspannung der Trockenheitssituation in den Zürcher Wäldern geführt.

Das für den Wald und die Waldesnähe geltende absolute Feuerverbot sei per 1. September aufgehoben. Die Waldbrandgefahr werde von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «erheblich» (Stufe 3 von 5) zurückgestuft.Es besteht somit weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr.

Die Baudirektion ruft die Bevölkerung zur Vorsicht beim Feuern im Wald und in Waldesnähe auf.Gewisse Gemeinden haben auf ihrem Territorium ein allgemeines Feuerverbot angeordnet (§ 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz). Solche kommunalen Feuerverbote gelten auf dem gesamten Gemeindegebiet, also auch im Wald, falls er nicht ausdrücklich davon ausgenommen ist.

Die Aufhebung der kommunalen Verbote sei Sache der Gemeinden..

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Feuerverbot Wald Waldesnähe



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