Regional
Nachdem sich der Gemeinderat für eine Sanierung mit kleinen Eingriffen des Schauspielhauses Pfauen ausgesprochen hat, hebt der Stadtrat seinen früheren Beschluss zum teilweisen Verzicht auf Unterschutzstellung und Teilentlassung aus dem Inventar auf, wie die Stadt Zürich schildert.
Der Stadtrat hatte im Juli 2018 die Hofbebauung mit Theatersaal des Schauspielhauses Pfauen nicht unter Denkmalschutz gestellt und sie aus dem Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte entlassen, um eine umfassende Erneuerung zu ermöglichen (STRB Nr. 583/2018). Der Gemeinderat sprach sich im März 2022 gegen die Variante «umfassende Erneuerung» und für die Variante «Sanierung mit kleinen Eingriffen» aus.
Da für diese Variante kein Verzicht auf Unterschutzstellung und keine teilweise Inventarentlassung nötig sind, hebt der Stadtrat nun diesen früheren Beschluss auf. Entsprechend sei davon auszugehen, dass das Baurekursgericht das laufende Rekursverfahren gegen den STRB 583/2018 als gegenstandslos abschreiben wird..
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Schauspielhaus Pfauen: Verzicht Unterschutzstellung
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